Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen, Lieferungen und Leistungen über die Plattform MikroAutomation.
1. Anbieter, Plattform und Vertragspartner
Ferramenti MikroAutomation ist eine Plattform zur Darstellung und Vermittlung technischer Produkte, Komponenten, Baugruppen und Automatisierungslösungen.
Die über MikroAutomation angebotenen Produkte und Leistungen werden, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, durch Ferramenti verkauft und berechnet.
Vertragspartner für Bestellungen über diese Plattform ist:
Ferramenti
Denkfabrik für Mechatronik
Florianweg 6
79843 Löffingen
Deutschland
Telefon: +49 7654 681 93 21
E-Mail: info@ferramenti.de
Website: https://www.ferramenti.de
Umsatzsteuer-ID: DE 263 586 226
Vertreten durch: Dieter Würtz
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Lieferungen und Leistungen, die über MikroAutomation, über den Onlineshop, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege zwischen dem Kunden und Ferramenti abgeschlossen werden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
3. Produkte und Leistungen
Über MikroAutomation werden technische Produkte, Komponenten, Baugruppen, Automatisierungsmodule, Steuerungsprogrammierung und ergänzende technische Leistungen angeboten.
Zu den angebotenen Produkten und Leistungen können insbesondere gehören:
- Automatisierungsmodule und Komponenten
- Rundachsen und Positioniereinheiten
- Baugruppen und Vorrichtungen
- kundenspezifische technische Lösungen
- Steuerungsprogrammierung, Software, Schnittstellen und Inbetriebnahme
- technische Beratung und Projektabstimmung
Technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Leistungsdaten und Beschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und den Vertragszweck nicht beeinträchtigen.
4. Vertragsschluss im Onlineshop
Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf MikroAutomation stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
Der Kunde kann Produkte in den Warenkorb legen und den Bestellvorgang durchlaufen. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Angaben prüfen und ändern.
Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Ferramenti die Bestellung ausdrücklich annimmt, eine Auftragsbestätigung versendet, die Lieferung bestätigt oder die Ware ausliefert.
Bei kundenspezifischen Produkten, Sonderanfertigungen, Projektleistungen oder Steuerungsprogrammierungen kommt der Vertrag regelmäßig erst durch gesonderte Auftragsbestätigung zustande.
5. Vertragsschluss bei individuellen Angeboten
Bei kundenspezifischen Anfragen erstellt Ferramenti oder MikroAutomation im Namen von Ferramenti ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist nur innerhalb der dort genannten Frist gültig. Ist keine Frist genannt, ist das Angebot 14 Tage gültig.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und Ferramenti den Auftrag bestätigt.
Änderungen nach Auftragserteilung, insbesondere technische Änderungen, zusätzliche Programmierleistungen, geänderte Bauteile, andere Schnittstellen oder geänderte Anforderungen, können zu Mehrkosten und Terminänderungen führen.
6. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, können Preise als Nettopreise angegeben werden.
Versandkosten, Verpackungskosten, Montagekosten, Inbetriebnahmekosten oder sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen oder individuell vereinbart.
7. Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt durch Ferramenti.
Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Bestellprozess angezeigt. Soweit Zahlung auf Rechnung angeboten wird, erfolgt diese Zahlungsart vorbehaltlich interner Prüfung.
Ferramenti behält sich vor, Zahlung auf Rechnung im Einzelfall abzulehnen und eine andere Zahlungsart anzubieten.
Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Ferramenti behält sich vor, Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.
8. Lieferung und Versand
Lieferzeiten und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Störungen bei Zulieferern, technischen Änderungen, fehlenden Kundendaten oder anderen nicht von Ferramenti zu vertretenden Umständen verlängern sich Lieferzeiten angemessen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Versanddienstleister, Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ferramenti.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Ferramenti.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Ferramenti unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Zugriff auf die Vorbehaltsware nehmen.
10. Kundenspezifische Produkte und Sonderanfertigungen
Bei kundenspezifischen Produkten, Sonderanfertigungen, technischen Anpassungen, Baugruppen, Vorrichtungen, Steuerungsprogrammierungen oder individuell konfigurierten Produkten erfolgt die Herstellung nach den vereinbarten technischen Angaben.
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Zeichnungen, Maße, Schnittstellenbeschreibungen, Bauteile, Anforderungen und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Ferramenti haftet nicht für Fehler, Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden beruhen.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat Ferramenti und MikroAutomation bei der Durchführung technischer Leistungen angemessen zu unterstützen.
Dazu gehören insbesondere:
- Bereitstellung vollständiger technischer Informationen
- Bereitstellung von Zeichnungen, CAD-Daten, Bauteilen oder Mustern, soweit erforderlich
- Mitteilung von Einsatzbedingungen, Sicherheitsanforderungen und Schnittstellen
- rechtzeitige Prüfung und Freigabe von Konzepten, Zeichnungen oder technischen Abstimmungen
- Sicherstellung geeigneter Einbaubedingungen und technischer Voraussetzungen
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
12. Steuerungsprogrammierung und Softwareleistungen
Soweit Steuerungsprogrammierung, Software, Schnittstellen, HMI-Lösungen oder Inbetriebnahmen erbracht werden, gelten die jeweils vereinbarten technischen Anforderungen und Schnittstellenbeschreibungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Programmierung erforderlichen Informationen vollständig bereitzustellen. Dazu können Signalbeschreibungen, Funktionsabläufe, Sicherheitsanforderungen, Maschinenzustände, Schnittstellen, Sensorik, Aktorik und Prozessdaten gehören.
Änderungen oder Erweiterungen nach Freigabe des Konzepts oder nach Beginn der Umsetzung können gesondert berechnet werden.
13. Abnahme bei Werk- und Projektleistungen
Soweit Leistungen als Werkleistung erbracht werden, insbesondere bei kundenspezifischen Baugruppen, Automatisierungslösungen oder Steuerungsprogrammierung, erfolgt eine Abnahme durch den Kunden.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nutzt, die Abnahme nicht innerhalb angemessener Frist wegen wesentlicher Mängel verweigert oder Ferramenti nach Fertigstellung zur Abnahme auffordert und der Kunde innerhalb der gesetzten Frist keine wesentlichen Mängel mitteilt.
14. Kein Verbraucherwiderrufsrecht
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht.
15. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.
Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei gebrauchten Waren, Vorführteilen oder ausdrücklich als gebraucht gekennzeichneten Produkten können abweichende Regelungen gelten, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware hinsichtlich des erkennbaren Mangels als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
16. Haftung
Ferramenti haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Ferramenti der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17. Technische Sicherheit und Einsatzverantwortung
Der Kunde ist für die sichere Integration und Nutzung der gelieferten Komponenten, Baugruppen und Software in seiner Anlage verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine vollständige Integration vereinbart wurde.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Produkte nur innerhalb der vereinbarten technischen Grenzen und unter Beachtung geltender Sicherheitsvorschriften eingesetzt werden.
Sicherheitsfunktionen, Schutzeinrichtungen, CE-Bewertungen, Risikoanalysen oder Maschinenabnahmen sind nur Leistungsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
18. Schutzrechte, Zeichnungen und Unterlagen
An Zeichnungen, Konzepten, Entwürfen, technischen Unterlagen, Software, Programmen, Dokumentationen, Kalkulationen und sonstigen Arbeitsergebnissen behält sich Ferramenti Eigentums- und Urheberrechte vor, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von Ferramenti nicht vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden.
Der Kunde sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Zeichnungen, Daten, Muster oder Vorgaben keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt Ferramenti von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht entstehen.
19. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, technische Unterlagen, Kalkulationen, Zeichnungen, Prozessdaten und sonstige Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
20. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
21. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
22. Verbraucherstreitbeilegung
Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
Ferramenti ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
23. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
24. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Ferramenti, soweit gesetzlich zulässig.
25. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Mai 2026
